Fahrdienstleiter/innen Periodische Prüfung
Gemäss der Verordnung des UVEK über die Zulassung zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (ZSTEBV), müssen Zugverkehrsleiter ihre fachliche Tauglichkeit in einer periodischen Prüfung unter Beweis stellen, um ihre Tätigkeit als Fahrdienstleiter für einen definierten Zeitraum (5 Jahre) auszuüben.
Periodische Prüfung Fahrdienstleiter/innen Kat. A & B
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Aktuell
Neues Bildungshaus für sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bahnbereich
Medienmitteilung (pdf)
Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich
STEBV (pdf)